Kirchenrat
Die Leitung der Kirchengemeinde liegt in der Verantwortung des Kirchenrates. Dieser besteht aus 17 Personen: 4 Diakone, 8 Bezirksälteste, 2 Jugendälteste, 2 Älteste mit besonderer Beauftragung (Synodeabgeordnete) und einem Pastor.
Der Kirchenrat ist bemüht, das gemeindliche Leben nach innen und außen zu fördern. Er trägt die Verantwortung für die Gottesdienste und besucht Gemeindeglieder. Dabei ist er offen für die Wünsche und Anregungen von Gruppen und Gemeindegliedern.
Die Diakone und Ältesten haben in der Regel eine vierjährige Amtszeit (Ausnahme sind die Synodeabgeordneten mit sechs Jahren). Vor dem Ablauf der Amtszeit eines Kirchenratsmitgliedes wird die Gemeinde um Vorschläge zur Wiederbesetzung gebeten und aufgrund der Vorschläge ernennt der Kirchenrat ein Gemeindeglied.
Der Kirchenrat ist bemüht, das gemeindliche Leben nach innen und außen zu fördern. Er trägt die Verantwortung für die Gottesdienste und besucht Gemeindeglieder. Dabei ist er offen für die Wünsche und Anregungen von Gruppen und Gemeindegliedern.
Die Diakone und Ältesten haben in der Regel eine vierjährige Amtszeit (Ausnahme sind die Synodeabgeordneten mit sechs Jahren). Vor dem Ablauf der Amtszeit eines Kirchenratsmitgliedes wird die Gemeinde um Vorschläge zur Wiederbesetzung gebeten und aufgrund der Vorschläge ernennt der Kirchenrat ein Gemeindeglied.